Details zum Asset Deal
Auch in vertraglicher Hinsicht bestehen gravierende Unterschiede. Beim Asset Deal ist die Zielgesellschaft selbst die Verkäuferin, die ihre wesentlichen Wirtschaftsgüter an den Erwerber verkauft. Jeder Vermögensgegestand ist im Einzelnen zu bezeichnen. Das wirkt erst einmal simpel und fair, wird angesichts der Vielzahl der Wirtschaftsgüter eines Unternehmens aber auch schnell unübersichtlich. Es sollte daher darauf geachtet werden, dass auch wirklich jeder Vermögensgegenstand, der übertragen werden soll, übertragen wird. Aus diesem Grund werden alle Assets mithilfe von Listen festgehalten. Hier sollte man also auf die Vollständigkeit achten.
Die Assets, die nicht verkauft werden sollen, verbleiben i.d.R. beim Verkäufer. Vermögensgegenstände, die von der Gesellschaft genutzt werden aber das Eigentum eines Gesellschafters sind, werden beim Verkauf des Unternehmens nicht mit eingeschlossen.
