Der Firmenverkauf in Kürze
Der Firmenverkauf in Kürze
Der Prozess beim Firmenverkauf Berlin ist immer abhängig vom jeweiligen Verkäufer und Unternehmen. In der Regel beginnt der Prozess mit einem Kennenlernen und der konkreten Vorbereitung des Verkaufs. Hier werden Ziele festgesetzt und allgemeine Fragen beantwortet. In dieser Phase ist bereits zu erkennen, ob der Verkäufer auch wirklich bereit ist, sein Unternehmen zu verkaufen. Wenn der Erwerber im Unternehmen ist, müssen vor allem Gespräche, Verhandlungen und Finanzierungsfragen angegangen werden. Andernfalls begeben wir uns für Sie auf Käufersuche oder ziehen nach Wunsch auch Investoren heran. Die Ansprache erfolgt dabei natürlich diskret und vertraulich. Besonders zentral für den Firmenverkauf ist die Due Diligence. In dieser ausführlichen Bewertung wird das Unternehmen genauestens geprüft und analysiert. Das Ergebnis gibt einen Rahmen für den zu erwartenden Kaufpreis an. Nach den Verhandlungen erfolgt im letzten Schritt die Übergabe bzw. der Verkauf, welcher notariell beglaubigt wird. Von diesem Moment an kann der Käufer als Eigentümer agieren. Es besteht jedoch die Möglichkeit, auch nach dem Firmenverkauf die erste Zeit lang als Berater im Unternehmen zu bleiben.
Fragen Sie unsere Experten!
Bei dem Verkauf meines Unternehmens an einen Weltmarktführer stand mir das Team von INTAGUS als Sparringspartner, Berater und starker Vertreter meiner Positionen zur Seite. INTAGUS begleitete den Prozess bis zum erfolgreichen Abschluss. In jeder Lebenslage sucht man Top-Spezialisten für Bereiche, in denen man selbst keiner ist. Aus meinen Erfahrungen des Unternehmensverkaufs kann ich das Team von INTAGUS unbedingt empfehlen. Ich habe mich sehr gut betreut und sehr gut beraten gefühlt. Vielen Dank.
Thomas Wolfert
Geschäftsführender Gesellschafter, TV+Synchron GmbH
Alle Ziele, die ich mir vorher gesteckt hatte, habe ich dank INTAGUS erreicht: 1. Unternehmen erhalten, 2.Marke erhalten, 3. Produkt erhalten, 4. alle Mitarbeiter erhalten, 4. außergewöhnlich hohen EBIT-Multiple erzielt und 5. einen tollen strategischen Käufer gefunden. Das Team hat von Anfang super professionell gearbeitet, auch die wichtige Due Diligence wurde hervorragend durchgeführt. Der ganze Verkaufsprozess war für alle Beteiligten eine Win-Win-Win-Win-Situation. Für die Mitarbeiter, die Kunden, den Käufer und natürlich mich. Hätte ich noch ein zweites Unternehmen, würde ich es jederzeit wieder zusammen mit INTAGUS verkaufen!
Maik Lais
Mit dem Team von INTAGUS habe ich mich für einen absolut professionellen Wegbegleiter im Transaktionsprozess für die Gießerei entschieden. Zu jeder Herausforderung konnte ich auf kompetente Unterstützung und einen breiten Erfahrungsschatz zurückgreifen. Herzlichen Dank an das gesamte Team.
Dana Minor
Geschäftsführende Gesellschafterin
HZD – Druckguss Havelland GmbH
Einzigartig! Durch die hervorragende fachliche als auch emotionale Unterstützung durch INTAGUS, war es möglich eine lang vorbereitete Nachfolge erfolgreich umzusetzen.
Christian Stein
Geschäftsführender Gesellschafter POHL Electronic GmbH
Mit Hilfe von INTAGUS habe ich meine Firma erfolgreich verkauft! Dabei auch noch einen tollen Käufer gefunden und einen guten Kaufpreis erzielt. Herzlichen Dank für die wertvolle Unterstützung. Alleine hätte ich das nicht geschafft.
Rainer Setzer
Inhaber Setzer
Zahnmanufaktur
Wir fühlten uns sehr gut beraten, auch über das eigentliche Thema der Unternehmensbewertung hinaus. Es erfolgte ein sehr gründliches Vorgespräch sowie eine zügige Bearbeitung unserer Themen. Die abschließende Unternehmensbewertung war sehr umfangreich gestaltet. Alles in allem eine sehr angenehme und aufschlussreiche Zusammenarbeit und ich glaube das wir noch das ein oder andere Mal in Kontakt treten werden.
Sebastian Beck
Geschäftsführender Gesellschafter B&B Rail Construction Service GmbH
INTAGUS war eine enorme Unterstützung beim Verkauf unseres Unternehmens. Von der Bewertung des Unternehmens bis hin zur Ausarbeitung des endgültigen Kaufvertrags gab uns INTAGUS die Sicherheit bei jedem entscheidenden Schritt. Wir haben richtig gemerkt, wie sich das Team für uns und unsere Wünsche eingesetzt hat!
Caitlin Sullivan
GbR Gesellschafterin Clayground Klock & Sullivan GoR
Das Team von INTAGUS hat uns bei der Finanzierung eines neuen Gastroprojektes tatkräftig unterstützt.
Flexibel, kompetent und sehr professionell. Schön das man sich bei wichtigen Themen auch außerhalb der eigenen Kernkompetenz auf die Köpfe von INTAGUS verlassen kann.
Kristian Schubert
Geschäftsführer GMS Gastromanagement Schubert
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Die zu entrichtenden Firmenverkauf Steuern hängen von unterschiedlichen Faktoren ab. Zum Beispiel davon, wie ein Unternehmen verkauft wird (Asset Deal oder Share Deal?). Und ob es sich bei dem Verkäufer um eine Privatperson oder um eine GmbH handelt. Im Mittelpunkt stehen die Ertragssteuern (Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer) und ggfs. Verkehrssteuern (Umsatzsteuer). Eine Umsatzsteuerbelastung kann jedoch vermieden werden, wenn eine Geschäftsveräußerung in Form eines Share Deals vorliegt. Beim Firmenverkauf Berlin beraten wir Sie bereits an der Stelle, welche Verkaufsform in Ihrem Fall mehr Sinn ergibt. Bei dem Verkauf eines Einzelunternehmens (z.B. GmbH oder e.K.) besteht die Auswahl zwischen Share Deal und Asset Deal nicht. Anders als bei einer Kapitalgesellschaft gibt es hier keine Geschäftsanteile, die veräußert werden könnten. Sondern es werden nur einzelne Vermögenswerte/ Assets veräußert. Die Besteuerung richtet sich nur nach dem Einkommenssteuergesetz. Abzugsfähig sind die Anschaffungskosten (bilanziertes Anlagevermögen und bilanziertes Warenlager) und die Veräußerungskosten (Unternehmensberater, Anwalt, etc.).
Wenn die Anforderungen einer Betriebsveräußerung nach dem Einkommenssteuergesetz erfüllt sind, ist die Veräußerung von der Gewerbesteuer befreit. Sollte das Unternehmen jedoch vor weniger als fünf Jahren von einer Kapitalgesellschaft in eine Einzelunternehmung umgewandelt worden sein, fällt die Veräußerung komplett unter die Gewerbesteuer (§ 18 UmwStG). Andernfalls kann der Verkäufer bei den zu entrichtenden Firmenverkauf Steuern zwischen der Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes oder der Fünftelregelung entscheiden. Der ermäßigte Steuersatz kann nur einmal angewendet werden und auch nur, wenn der Veräußerer über 55 Jahre alt ist. Außerdem ist er auf eine Höhe von 5 Mio. Euro begrenzt.
Bei der Fünftelregelung werden die zu versteuernden Einkünfte durch fünf geteilt und hierauf der fällige Steuersatz ermittelt, welcher dann auf den Gesamtbetrag erhoben wird. Dadurch wird ein niedrigerer Steuersatz angewendet, als wenn der Gesamtbetrag ohne Fünftelregelung als Berechnungsgrundlage gewählt wird. Bei dem Verkauf einer Einzelunternehmung gibt es zusammenfassend also zwei steuerliche Vorteile, zwischen denen der Verkäufer wählen kann:
Leiterin Verwaltung
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